Information zum Schulgeld

Es wird ein Schulgeld von 50,-- Euro pro Schülerin erhoben.
Für Geschwister, die zur gleichen Zeit unsere Schulen besuchen, gilt eine Ermäßigung: Für das erste Kind ist das Schulgeld in voller Höhe zu zahlen, für das zweite Kind wird ein Nachlass von 50% gewährt, für weitere Kinder wird kein Elternanteil am Schulgeld erhoben.
In sozialen Härtefällen wird auf Antrag eine Reduzierung oder ein Erlass des Schulgeldes gewährt. Die Anträge werden individuell geprüft. Formulare sind sowohl im Schulsekretariat als auch in der Stiftungsverwaltung erhältlich. Die Aufwendungen für das Schulgeld können steuerlich geltend gemacht werden.